Ein CEFR B1 Zertifikat wird von deutschen Behörden für die Blue Card in der Regel akzeptiert, solange es nicht älter als zwei Jahre ist. Einige Bundesländer verlangen ein aktuell ausgestelltes Zertifikat, während andere das ursprüngliche Ausstellungsdatum tolerieren, wenn der berufliche Kontext stimmt. Spielraum gibt es kaum: Frische Nachweise sind fast immer sicherer.
In Deutschland dreht sich bei der Blue Card alles um Nachweise – besonders beim Sprachniveau. Wer auf Nummer sicher gehen will, kümmert sich frühzeitig um ein passendes Zertifikat oder informiert sich über die gültigen Varianten im Vorfeld. Wenn du eine schnelle Einschätzung deiner Englischkenntnisse brauchst, kannst du direkt deinen Englisch-Level testen.
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Gültigkeitsdauer von CEFR Zertifikaten für Blue Card: Vergleich nach Testanbietern
Ob Goethe, telc oder ÖSD – jede Prüfungsstelle hat ihre eigenen Regeln zur Gültigkeitsdauer der ausgestellten Zertifikate. Im Behördendschungel zählt oft auch die Meinung des Sachbearbeiters. Die Unterschiede in den angebotenen Prüfungen und deren Akzeptanz betreffen vor allem das Ablaufdatum des Zertifikats. Ein Goethe-Zertifikat B1 von 2018 bleibt zwar technisch bestehen, kann aber rechtlich durch Fristen der Akzeptanz an Wert verlieren. Denken Sie an das B1-Zertifikat wie an einen Führerschein: Es verliert seinen Nutzen, wenn die Behörde ihn nicht mehr anerkennt, auch wenn er formal gültig bleibt. Arbeitgeber und Ämter wollen meist ein Zertifikat, das nicht älter als zwei Jahre ist. Das gilt besonders, wenn das Sprachniveau nur einmal abgefragt wurde und seitdem wenig Gelegenheit zur Praxis bestand.
| Testanbieter | Zertifikatsstufe | Offizielle Gültigkeit (Behördenempfehlung) | Spezielle Hinweise |
|---|---|---|---|
| Goethe-Institut | B1 | 2 Jahre empfohlen | Wird bundesweit anerkannt |
| telc | B1 | 2 Jahre empfohlen | Oft rasche Ausstellung, beliebt bei Arbeitgebern |
| ÖSD | B1 | 2 Jahre empfohlen | Akzeptiert, vor allem in Süddeutschland |
Juristisch betrachtet gibt es keine feste bundesweite Ablaufregel, aber die Behörden verlangen meist aktuelle Nachweise. So bleibt der Spielraum gering.
- Zertifikate älter als zwei Jahre werden tendenziell kritisch geprüft.
- Vor dem Termin im Ausländeramt empfiehlt sich ein frisches, offizielles Zertifikat.
- Alle Angaben beruhen auf Behördenpraxis, nicht auf Gesetzestexten.
CEFR-Niveau B1 als Deutsch-Nachweis: Mindestanforderungen für die Blue Card
Das Niveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (CEFR) ist die Türöffnung für die Blue Card Deutschland. Es muss nachgewiesen werden, dass sich Antragstellende im Alltag sprachlich zurechtfinden und berufsrelevante Themen abdecken können. Ohne B1-Bescheinigung verzögert sich die Bearbeitung meist erheblich. Wie bei einem Türsteher, der zwar die Gästeliste kennt, aber Regelverstöße nicht duldet – so ist es bei den Sprachvoraussetzungen: Wer das Mindestmaß nicht nachweist, kommt schlicht nicht weiter.
Auch alternative Sprachprüfungen wie TestDaF, DSH oder bestimmte Hochschulabschlüsse können als Nachweis dienen, sofern sie die entsprechenden Anforderungen abdecken. Eine vollständige und aktuelle Liste akzeptierter Zertifikate findet sich im Zusammenhang mit Anerkennung offiziell akzeptierter Zertifikate für die Blue Card.
- B1 ist die Mindestvoraussetzung – darunter wird kein Antrag bewilligt.
- Prüfe, ob dein Nachweis aktuell als ausreichend gilt.
- Auch Berufssprachkurse oder anerkannte Hochschuldiplome können ausreichen.
Arbeitsmarktrelevanz: Wie Arbeitgeber und Behörden CEFR Zertifikate prüfen
Viele Arbeitgeber akzeptieren anerkannte B1-Zertifikate für Vertragsabschlüsse. Kritisch wird es, wenn das Zertifikat zu alt ist. Dann kann der Arbeitgeber eine Auffrischung verlangen – ähnlich wie bei technischen Skills, die ständig auf dem aktuellen Stand sein müssen.
Behörden prüfen Zertifikate nach offiziellem Ausgabedatum, Ausstellungsort und Gültigkeit nach ihren internen Listen. Ist ein Nachweis abgelaufen, sollte rechtzeitig ein neuer Test abgelegt werden. Es lohnt sich nicht, bei abgelaufenen Zertifikaten auf Kulanz zu hoffen: Wer handelt, statt abzuwarten, kommt immer schneller ans Ziel.
- Prüfstelle des Ausländeramts: Bescheinigung, Datum, internationale Anerkennung.
- Empfehlung: Zertifikat vor der Einreichung auf Gültigkeit und Akzeptanz prüfen.
- Wer vorher alles aktualisiert, verhindert unnötige Wartezeiten.
Holen Sie vor der Beantragung eine fachkundige Einschätzung zu Ihrem aktuellen Zertifikat ein – zum Beispiel beim Prüfungsamt oder einem spezialisierten Sprachberater. So lässt sich innerhalb eines Tages klären, ob ein neuer Nachweis nötig ist und wo Sie am schnellsten Prüfungstermine finden.
FAQ
Wie alt darf mein B1-Zertifikat für die Blue Card maximal sein?
Optimal ist ein Zertifikat, das nicht älter als zwei Jahre ist. Ältere Nachweise werden von vielen Behörden nicht mehr akzeptiert.
Akzeptiert die Blue Card auch Sprachzertifikate aus dem Ausland?
Ja, sofern das Zertifikat einem anerkannten Standard wie Goethe, telc oder ÖSD entspricht. Ob auch Zertifikate wie TestDaF akzeptiert werden, hängt von der Ausländerbehörde ab.
Kann ich mein altes Zertifikat verlängern oder auffrischen?
Eine Verlängerung gibt es nicht – es muss ein neuer Test abgelegt werden. Frische Tests erhöhen die Akzeptanz deutlich.
Zählt auch ein abgebrochenes Sprachstudium als Nachweis?
Nein, nur abgeschlossene Kurse mit offiziellem Zertifikat oder Abschluss gelten. Abbrüche werden nicht anerkannt.
Wo finde ich aktuelle Prüfungstermine für B1-Zertifikate?
Prüfungstermine bieten Akademien, Goethe-Institute und Sprachschulen regelmäßig online an. Am besten frühzeitig reservieren, da Plätze knapp sein können.
Wer ernsthaft plant, mit der Blue Card in Deutschland zu arbeiten, sollte seine Sprachzertifikate frühzeitig erneuern und sich vor allem auf offizielle, behördlich anerkannte Prüfungen verlassen.